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AGB Raumvermietung


1.       Präambel

Die Räumlichkeiten Schönbrunner Straße 125/6, 1050 Wien werden von MAKE A TEAM e.U. (im folgenden Vermieter) zur Verfügung gestellt. Diese AGBs gelten zwischen dem Vermieter und dem Mieter:innen. 

2.       Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Raumvermietung

Für die Raumvermietung von MAKE A TEAM e.U. gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit den Vertragspartnern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Abänderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und haben im Falle von abweichenden Sondervereinbarungen nur dann Wirksamkeit, wenn diese schriftlich vereinbart sind.

Allfällig derart vereinbarte Änderungen der Geschäftsbedingungen haben jedenfalls nur für das jeweilige Rechtsgeschäft Gültigkeit, ausdrücklich nicht für Folgegeschäfte.

3.       Buchungen

Buchungen gelten beiderseits als verbindlich, wenn das entsprechende Angebot schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt ist. Bis dahin behält sich der Vermieter vor, den Raum anderweitig zu vergeben.

Der Mietvertrag (Angebot, AGBs) kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande.

4.       Nutzungszweck

Die Räume werden ausschließlich für Kurse, Seminare, Kongresse, Aus- und Weiterbildungsseminare, Teambuilding-Events, Foto- und Video Aufnahmen und Behandlungen vermietet, die der geistigen und körperlichen Gesunderhaltung dienen (Erotik-Bereich ausgenommen).

Der Verkauf von Waren jeglicher Art ist nicht gestattet.

Das Abspielen lauter Musik/lautes Musizieren ist nicht gestattet.

5.       Mietgegenstand

Der/die Mieter:in hat dafür zu sorgen, dass Teilnehmer:innen seiner/ihrer Veranstaltung nur die zugeordneten bzw. gemieteten Räumlichkeiten nutzen. Die Räumlichkeiten werden dem/der Mieter:in in ordnungsgemäßem Zustand für die Dauer der Mietzeit zum vereinbarten Preis überlassen.

Der/die Mieter:in ist verpflichtet, allfällige Beanstandungen bei Übernahme der Räumlichkeiten Unverzüglich zu rügen. Falls keine Beanstandungen vorgetragen werden, gelten die Räumlichkeiten als einwandfrei übernommen.

6.       Übergabe der Räumlichkeiten

Der Vermieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen.

7.       Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte

Jede wie auch immer geartete, gänzliche oder teilweise Überlassung der gemieteten Räumlichkeiten an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei namentlicher Nennung des/der Dritten kann mit ausschließlich schriftlicher Genehmigung des Vermieters die Überlassung gestattet werden.

8.       Dekoration

Die Anbringung von Dekoration in den gemieteten Räumlichkeiten ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass weder durch die Dekoration selbst noch durch deren Montage oder Entfernung die Räumlichkeiten beschädigt werden. Für allfällige Beschädigungen haftet der/die Mieter:in und hat dem Vermieter die Kosten für eine fachmännisch durchgeführte Reparatur oder Ersatzbeschaffung in voller Höhe und ohne Abschläge zu ersetzen.

Der/die Mieter:in verpflichtet sich ausdrücklich, alle gesetzlichen und vor allem feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere alle Fluchtwege und -Türen jederzeit in der gesamten Breite freizuhalten.

9.       Rauchverbot

Das Rauchen ist in allen Räumen verboten. Der/Die Mieter:in ist für die Einhaltung des Rauchverbotes verantwortlich. Es ist auch nicht gestattet Räucherstäbchen oder anderes Räucherwerk zu verwenden

10.   Haftung Vermieter

Mitgeführte Gegenstände oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Räumen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten beeinträchtigende Ereignisse haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter lehnt explizit die Haftung für sämtliche Inhalte und deren Folgen ab, welche in Veranstaltungen des/der Mieter:in vermittelt werden

11.   Haftung Mieter/in Der/Die Mieter/in ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur und Hilfsmittel mit der jeweils gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Er/Sie haftet gegenüber den Vermietern für Beschädigungen und Verluste, die durch den/die Mieter/in oder Dritte (Kunden, Referierende, Teilnehmende etc.) verursacht werden. Während der Veranstaltung entstandene Schäden sind, umgehend den Vermieter zu melden. Der/Die Mieter:in haftet ebenfalls vollständig und ohne Rückgriffsrecht auf den Vermieter für die Sicherheit seiner Gäste und der gesamten Veranstaltung.

Der/Die Mieter:in besitzt daher zwingend eine Betriebshaftpflichtversicherung.

12.   Schlüssel

Je nach Ausmaß der Einmietung wird dem/der Mieter:in entweder nach Unterzeichnung einer Übergabebestätigung ein Schlüssel für die Dauer der Miete. In jedem Fall übernimmt der/die Mieter:in im Falle des Verlusts eines Schlüssels die volle Haftung für eventuell entstehende Kosten und Schäden. Der/die Mieter:In verpflichtet sich zur Geheimhaltung des Codes zum Schlüsselsafe. 13. Rückstellung Der/die Mieterin verpflichtet sich, die Räumlichkeiten so zurückzustellen, wie er/sie diese übernommen hat.

13.   Nutzungsdauer

Die Räume werden für die im Angebot festgelegte Mietdauer angemietet. Der als Endzeit definierte Zeitpunkt gilt für das Verlassen der Räume. Sollten die Räumlichkeiten zeitlich länger als im Vertrag definiert benötigt werden, ist der Vermieter berechtigt, für die längere Zeitdauer im Verhältnis zu der vereinbarten Miete zusätzliche Kosten für den Raum zu verrechnen.

14.   Preise und Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt online und ist im Voraus spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu begleichen, um den Mietvertrag zu bestätigen. Im Raumpreis inbegriffen sind die Nutzung der Ausstattung der angemieteten Räumlichkeiten wie im Angebot beschrieben, sowie die Mitbenutzung der Küche und der sanitären Anlagen.

15.   Stornobedingungen/Kündigung

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt der/die Mieter:in folgenden Ausfallausgleich:

a. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Termin wird keine Stornogebühr erhoben.

b. Bei einer Stornierung unter 2 Wochen vor dem gebuchten Termin werden 50% des vereinbarten Mietpreises erhoben. Kann bis zum gebuchten Termin ein Ersatzmieter/in gefunden werden, entfällt die Stornogebühr.

c. Bei einer Stornierung ab 1 Tag vor dem gebuchten Termin oder später werden 100% des vereinbarten Mietpreises erhoben.

d. Bei nicht Inanspruchnahme ohne vorherige Absage werden 100% des vereinbarten Mietpreises erhoben. Bei Buchung eines Ausweichtermins fallen für die Stornierung unter 2 Wochen vor dem gebuchten Termin keine Stornogebühren an. Fällt der Ausweichtermin in das Folgejahr, behält sich der Vermieter das Recht vor Preisänderungen im Rahmen seiner Kostensteigerungen vorzunehmen. Der Ausweichtermin ist vom Mieter mit dem Vermieter bis zum Zeitpunkt von spätestens 4 Wochen nach der Stornierung zu vereinbaren.

 

16.   Erfüllungsort, Gerichtsstand, gültiges Recht

Als Erfüllungsort sämtlicher Verpflichtungen wird der Sitz von MAKE A TEAM in 1050 Wien, vereinbart. Erfüllungsort ist somit Wien. Es gilt österreichisches Recht; für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes in Wien im Rahmen deren jeweiliger Wertzuständigkeit vereinbart. Sollten einzelne Teilbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällig abzuschließender individueller Verträge nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen (Teil-) Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher Hinsicht möglichst genau erreicht wird.