1.
Präambel
Die Räumlichkeiten Schönbrunner Straße 125/6, 1050 Wien werden von MAKE A TEAM e.U. (im folgenden Vermieter) zur Verfügung gestellt. Diese AGBs gelten zwischen dem Vermieter und dem Mieter:innen.
2.
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Raumvermietung
Für die Raumvermietung von MAKE A TEAM e.U.
gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit
den Vertragspartnern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Abänderungen zu diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und haben im Falle von
abweichenden Sondervereinbarungen nur dann Wirksamkeit, wenn diese schriftlich
vereinbart sind.
Allfällig derart vereinbarte Änderungen der
Geschäftsbedingungen haben jedenfalls nur für das jeweilige Rechtsgeschäft
Gültigkeit, ausdrücklich nicht für Folgegeschäfte.
3.
Buchungen
Buchungen gelten beiderseits als
verbindlich, wenn das entsprechende Angebot schriftlich (auch per E-Mail)
bestätigt ist. Bis dahin behält sich der Vermieter vor, den Raum anderweitig zu
vergeben.
Der Mietvertrag (Angebot, AGBs) kommt
grundsätzlich durch Schriftform zustande.
4.
Nutzungszweck
Die Räume werden ausschließlich für Kurse, Seminare,
Kongresse, Aus- und Weiterbildungsseminare, Teambuilding-Events, Foto- und Video
Aufnahmen und Behandlungen vermietet, die der geistigen und körperlichen
Gesunderhaltung dienen (Erotik-Bereich ausgenommen).
Der Verkauf von Waren jeglicher Art ist
nicht gestattet.
Das Abspielen lauter Musik/lautes
Musizieren ist nicht gestattet.
5.
Mietgegenstand
Der/die Mieter:in hat dafür zu sorgen, dass
Teilnehmer:innen seiner/ihrer Veranstaltung nur die zugeordneten bzw.
gemieteten Räumlichkeiten nutzen. Die Räumlichkeiten werden dem/der Mieter:in
in ordnungsgemäßem Zustand für die Dauer der Mietzeit zum vereinbarten Preis
überlassen.
Der/die Mieter:in ist verpflichtet,
allfällige Beanstandungen bei Übernahme der Räumlichkeiten Unverzüglich zu
rügen. Falls keine Beanstandungen vorgetragen werden, gelten die Räumlichkeiten
als einwandfrei übernommen.
6.
Übergabe der Räumlichkeiten
Der Vermieter verpflichtet sich, die
Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand
zur Verfügung zu stellen.
7.
Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte
Jede wie auch immer geartete, gänzliche
oder teilweise Überlassung der gemieteten Räumlichkeiten an Dritte ist
grundsätzlich nicht gestattet. Bei namentlicher Nennung des/der Dritten kann
mit ausschließlich schriftlicher Genehmigung des Vermieters die Überlassung
gestattet werden.
8.
Dekoration
Die Anbringung von Dekoration in den
gemieteten Räumlichkeiten ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass weder
durch die Dekoration selbst noch durch deren Montage oder Entfernung die
Räumlichkeiten beschädigt werden. Für allfällige Beschädigungen haftet der/die
Mieter:in und hat dem Vermieter die Kosten für eine fachmännisch durchgeführte
Reparatur oder Ersatzbeschaffung in voller Höhe und ohne Abschläge zu ersetzen.
Der/die Mieter:in verpflichtet sich
ausdrücklich, alle gesetzlichen und vor allem feuerpolizeilichen Bestimmungen
zu beachten und insbesondere alle Fluchtwege und -Türen jederzeit in der
gesamten Breite freizuhalten.
9.
Rauchverbot
Das Rauchen ist in allen Räumen verboten.
Der/Die Mieter:in ist für die Einhaltung des Rauchverbotes verantwortlich. Es
ist auch nicht gestattet Räucherstäbchen oder anderes Räucherwerk zu verwenden
10.
Haftung Vermieter
Mitgeführte Gegenstände oder sonstige, auch
persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Räumen des
Vermieters. Der Vermieter übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine
Haftung. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder
sonstige die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten beeinträchtigende Ereignisse
haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter
lehnt explizit die Haftung für sämtliche Inhalte und deren Folgen ab, welche in
Veranstaltungen des/der Mieter:in vermittelt werden
11.
Haftung Mieter/in Der/Die Mieter/in ist
verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur und Hilfsmittel
mit der jeweils gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Er/Sie haftet gegenüber den
Vermietern für Beschädigungen und Verluste, die durch den/die Mieter/in oder
Dritte (Kunden, Referierende, Teilnehmende etc.) verursacht werden. Während der
Veranstaltung entstandene Schäden sind, umgehend den Vermieter zu melden.
Der/Die Mieter:in haftet ebenfalls vollständig und ohne Rückgriffsrecht auf den
Vermieter für die Sicherheit seiner Gäste und der gesamten Veranstaltung.
Der/Die Mieter:in besitzt daher zwingend
eine Betriebshaftpflichtversicherung.
12.
Schlüssel
Je nach Ausmaß der Einmietung wird dem/der
Mieter:in entweder nach Unterzeichnung einer Übergabebestätigung ein Schlüssel für
die Dauer der Miete. In jedem Fall übernimmt der/die Mieter:in im Falle des
Verlusts eines Schlüssels die volle Haftung für eventuell entstehende Kosten
und Schäden. Der/die Mieter:In verpflichtet sich zur Geheimhaltung des Codes
zum Schlüsselsafe. 13. Rückstellung Der/die Mieterin verpflichtet sich, die
Räumlichkeiten so zurückzustellen, wie er/sie diese übernommen hat.
13.
Nutzungsdauer
Die Räume werden für die im Angebot
festgelegte Mietdauer angemietet. Der als Endzeit definierte Zeitpunkt gilt für
das Verlassen der Räume. Sollten die Räumlichkeiten zeitlich länger als im
Vertrag definiert benötigt werden, ist der Vermieter berechtigt, für die
längere Zeitdauer im Verhältnis zu der vereinbarten Miete zusätzliche Kosten
für den Raum zu verrechnen.
14.
Preise und Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt online und
ist im Voraus spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu begleichen, um den
Mietvertrag zu bestätigen. Im Raumpreis inbegriffen sind die Nutzung der
Ausstattung der angemieteten Räumlichkeiten wie im Angebot beschrieben, sowie
die Mitbenutzung der Küche und der sanitären Anlagen.
15.
Stornobedingungen/Kündigung
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt
der/die Mieter:in folgenden Ausfallausgleich:
a. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem
gebuchten Termin wird keine Stornogebühr erhoben.
b. Bei einer Stornierung unter 2 Wochen vor dem
gebuchten Termin werden 50% des vereinbarten Mietpreises erhoben. Kann bis zum
gebuchten Termin ein Ersatzmieter/in gefunden werden, entfällt die Stornogebühr.
c. Bei einer Stornierung ab 1 Tag vor dem gebuchten
Termin oder später werden 100% des vereinbarten Mietpreises erhoben.
d. Bei nicht Inanspruchnahme ohne vorherige Absage
werden 100% des vereinbarten Mietpreises erhoben. Bei Buchung eines
Ausweichtermins fallen für die Stornierung unter 2 Wochen vor dem gebuchten
Termin keine Stornogebühren an. Fällt der Ausweichtermin in das Folgejahr,
behält sich der Vermieter das Recht vor Preisänderungen im Rahmen seiner
Kostensteigerungen vorzunehmen. Der Ausweichtermin ist vom Mieter mit dem
Vermieter bis zum Zeitpunkt von spätestens 4 Wochen nach der Stornierung zu
vereinbaren.
16.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, gültiges Recht
Als Erfüllungsort sämtlicher Verpflichtungen
wird der Sitz von MAKE A TEAM in 1050 Wien, vereinbart. Erfüllungsort ist somit
Wien. Es gilt österreichisches Recht; für allfällige Streitigkeiten wird die
ausschließliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes in Wien im Rahmen deren
jeweiliger Wertzuständigkeit vereinbart. Sollten einzelne Teilbestimmungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällig abzuschließender
individueller Verträge nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
bleiben die übrigen (Teil-) Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen
bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher
Hinsicht möglichst genau erreicht wird.